Schulanmeldung Grundschule

Wichtige Informationen zur Schulanmeldung
in der Grundschule der Waldschule

 1.      Allgemeine Informationen
In Buchholz gibt es für jede Grundschule feste Schulbezirke. Der Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes ist in der Regel nicht vorgesehen.

Wann ist ein Kind schulpflichtig?
Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.

2.       Schuleingangsuntersuchung:
Sie werden vor der Einschulung zur sogenannten „Schuleingangsuntersuchung“ eingeladen. Diese  wird vom Gesundheitsamt durchgeführt und findet in der Regel in der Schule statt. Die untersuchende Ärztin überprüft, ob Ihr Kind schulfähig ist.

Ist Ihr Kind noch nicht schulfähig, erfolgt die Rückstellung in den Schulkindergarten:
Sollte die Schulärztin feststellen, dass Ihr Kind noch nicht schulfähig ist, wird die Schulleitung Sie zu einem Gespräch einladen und das weitere Vorgehen erläutern.  Sollten auch Sie als Eltern den Eindruck haben, dass Ihr Kind noch nicht schulfähig ist, wird es durch die Schulleitung in den Schulkindergarten zurückgestellt.  In einem Zweifelsfall warten wir den Schnuppertag in der Schule ab. Sollte an diesem Tag festgestellt werden, dass Ihr Kind nicht schulfähig ist, wird es durch die Schulleitung in den Schulkindergarten zurückgestellt.Die Entscheidung über die Rückstellung obliegt der Schulleitung.

Erlass zur Flexibilisierung des Einschulungstermins – Sie möchten, dass Ihr Kind noch ein weiteres Jahr in den Kindergarten geht
Es gibt für Sie als Eltern die Möglichkeit, vom Erlass zur Flexibilisierung des Einschulungs-termins Gebrauch zu machen. Ist Ihr Kind schulpflichtig und zwischen dem 1. Juli und 30. September geboren, können Sie entscheiden, ob Ihr Kind in die Schule kommt. Diese Flexibilisierung können Sie als Eltern immer in Anspruch nehmen.

Sollten Sie zweifeln, ob ein weiteres Jahr im Kindergarten für Ihr Kind sinnvoll ist, warten Sie auf jeden Fall die Schuleingangsuntersuchung ab, bevor Sie den Platz im Kindergarten abgeben. Sollte Ihr Kind noch nicht schulfähig sein und Sie vom Flexibilisierungs-Erlass aufgrund des Alters Ihres Kindes Gebrauch machen können, hat Ihr Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

3.      Anmeldung Jahrgang 1 (Aktuelle Informationen für das Schuljahr 2022/2023 erhalten Sie hier)
Sie müssen sich um nichts kümmern.Wir informieren Sie über alle Schritte, die es bis zur Einschulung gibt.
Ob Schulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, die vor der Einschulung stattfindet, Schnuppertag, Elternabend, Einschulungsfeier, wir informieren Sie über alles.

4.      Anmeldung für die Montessoriklasse Jahrgang 1
Die Grundschule hat in den Jahrgängen 1 bis 4 einen Montessorizug.
Die Montessoriklasse kann jedes Kind besuchen, welches in Buchholz wohnt, unabhängig vom Schulbezirk.
Für die Verteilung gibt es ein rechtlich geprüftes Losverfahren, da es in der Regel keine ausreichende Anzahl an Plätzen gibt.
Für die Montessoriklasse kann man das Kind nicht anmelden. Es besteht die Möglichkeit, schriftlich den Wunsch zu äußern, dass das Kind in der Montessoriklasse beschult werden soll.
Jedes Jahr im Februar findet ein Informationsabend für Eltern statt, die sich für den Montessorizug interessieren.
Die Vergabe der Plätze ist Ende Februar abgeschlossen und die Eltern werden schriftlich informiert, ob das Kind einen Platz erhalten hat oder nicht.

 5.      Zuzug aus einer anderen Stadt
Hier ist eine Anmeldung jederzeit möglich, wenn die Familie in das Einzugsgebiet der Waldschule zieht.
Für die Anmeldung bitten wir Sie, Ihr Kind durch ein Online-Anmeldeformular an der Waldschule anzumelden. Sie erhalten dann auf dem Postweg die Unterlagen zur Schulanmeldung mit weiteren Informationen zum Start Ihres Kindes an der Waldschule .

6.      Umzug oder Wegziehen aus Buchholz
Im Falle eines Umzuges oder Wegziehen aus unserem Einzugsgebiet teilen Sie uns bitte schnellstmöglich die aktuelle Adresse mit (Kontaktformular).

Stand: März 2022