Krankmeldungen:
Wenn Ihr Kind einmal krank sein sollte, informieren Sie die Schule bitte telefonisch bis 8:45 Uhr. Das Sekretariat ist ab 7:30 Uhr besetzt.
Wenn Ihr Kind dann wieder gesund ist, benötigen wir innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung für die Fehlzeiten. Später eingegangene Entschuldigungen können aus organisatorischen Gründen nicht akzeptiert werden.
Sollte es einmal zu einem Unfall oder einer Verletzung Ihres Kindes in der Schule kommen, verfahren wir folgendermaßen:
1. Evtl. sofortige Benachrichtigung eines Notarztes.
2. Telefonische Benachrichtigung eines Elternteils und gemeinsame Beratung über das weitere Verfahren.
3. Wenn wir kein Elternteil erreichen können, wird evtl. das Krankenhaus eingeschaltet.
4. Manchmal reicht aber auch eine kurze Zeit in unserem Krankenzimmer aus, damit sich Ihr Kinder wieder erholt.
5. Sollten Sie erst nachmittags eine evtl. in der Schule entstandene Verletzung Ihres Kindes feststellen, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf und informieren am nächsten Tag die Schule.
Notfälle:
Sollte Ihr Kind auf Medikamente (z.B. Asthmaspray) angewiesen sein, so geben Sie der Schule (Klassenlehrkraft) die schriftliche Erlaubnis, entsprechend benötigte Medikamente im Notfall verabreichen zu dürfen.
Mitbringen von elektronischen Geräten:
Die Schule haftet nicht für mitgeführte Handys, MP3 Player, CDs, CD Player und andere elektronische Geräte (di4e Nutzung ist während des gesamten Schultages nicht gestattet. Wenn die SchülerInnen nicht ausdrücklich von Lehrkräften zum Mitbringen eines solchen Gegenstands aufgefordert werden, sind sie dafür selbst verantwortlich.
Die Benutzung von Handys ist während des Unterrichts nicht gestattet. Handys werden bei Zuwiderhandlungen eingesammelt und beim ersten Vorfall am Ende des Schultages wieder ausgehändigt. Bei weiteren Vorfällen wird das Handy einbehalten und die Eltern des betreffenden Schülers müssen es in der Schule abholen.
Fahrrad:
Die Nutzung eines eigenen Fahrrades für Schüler/innen ab Klasse 5 ist ab 3 km Schulweg gestattet.
Wenn Sie Ihrem Kind die Nutzung des Fahrrades gestatten, achten Sie bitte auf die Verkehrssicherheit des Rades.
Haftung:
Die Schule haftet nicht für Fahrräder, Radteile, Kleidung und auf keinen Fall für Geld und Wertsachen (z.B. Handys, MP3-Player etc.).
Wir freuen uns mit Ihnen auf ein erlebnisreiches und fröhliches Schuljahr.
Ihre Schulleiterin
Sabine Bleich
|